Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament konkrete Massnahmen und die notwendigen Rechtsgrundlagen zur Förderung und Stärkung zu unterbreiten, mit dem Ziel:
- der Erforschung, Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln für Kinder,
- der Sicherheit in der pädiatrischen Arzneimitteltherapie,
- von Transparenz und Wissen bei Arzneimitteln in der Kinderheilkunde,
- der Schweizer Beteiligung an internationalen Forschungsprogrammen und Kooperationen auf dem Gebiet der klinischen Forschung in diesem Bereich.
Begründung
Dass die medikamentöse Behandlung von Kindern erhebliche Lücken aufweist, erkennen die Fachleute als dringend zu lösendes Problem. Wie Kinder auf Medikamente reagieren, ist oft ungewiss. Es fehlt an Studien und ausreichenden Tests über die Wirkung und Sicherheit vieler Arzneimittel in der Pädiatrie. Dabei stellen Säuglinge und Kinder eine besonders fragile Patientengruppe dar. Die Tatsache, dass Arzneimittel häufig nur oder zuerst ausschliesslich an Erwachsenen entwickelt werden, führt zu Therapielücken und zu unerwünschten, zum Teil gefährlichen Arzneimittelwirkungen. Für die Therapie Letzterer würden in der „Kinderheilkunde in der Schweiz annähernd 70 Millionen Franken ausgegeben“, schreibt Swissmedic in ihrem Merkblatt vom 20. März 2008. Wir sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Arzneimitteltherapie in der Pädiatrie auch alters- und geschlechtsspezifisch verbessert werden kann. Auch die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgung der Kinder in Europa mit adäquat geprüften Arzneimitteln zu verbessern und die Erforschung, Entwicklung und Zulassung von Kinderarzneimitteln zu intensivieren. Der Bundesrat sollte deshalb für die Schweiz internationale Kooperationen auf dem Gebiet der klinischen Forschung ermöglichen und prüfen, wie der nationale Informationsaustausch in der pädiatrischen Arzneimitteltherapie realisiert werden kann. Dasselbe gilt für ein Monitoring und für die Auswertung der Auswirkungen von medikamentösen Therapien auf die Entwicklung und das Wachstum der Kinder. Dabei wäre zu untersuchen, ob und auf welche Weise durch verstärkte Auswertung von vorhandenem Wissen die Risiken klinischer Studien reduziert werden können.
Antwort des Bundesrates vom 27.08.2008
Die Verfügbarkeit von Arzneimitteln, welche den spezifischen Bedürfnissen des kindlichen Körpers angepasst sind, ist in der Tat unbefriedigend. Auch die Anwendung dieser Arzneimittel muss sicherer werden. Weltweit werden daher Anstrengungen unternommen, die Situation in der Kinderheilkunde nachhaltig zu verbessern.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion. Er hat in seiner Botschaft zur vorgezogenen Revision des Heilmittelgesetzes festgehalten, dass die Thematik der Kinderarzneimittel im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) aufgenommen wird (BBl 2007 2393). Die Vernehmlassung ist für Anfang 2009 geplant.
Der Bundesrat weist bereits heute darauf hin, dass der Bund nur einen Teil der Kosten für die Umsetzung des Anliegens übernehmen kann. Ein Teil der Investitionen wird auch von Dritten wie beispielsweise den betroffenen Leistungserbringern zu tätigen sein.
Erklärung des Bundesrates vom 27.08.2008
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion
03.10.2008 NR Annahme.