Begrenzung steuerlicher Mobilitätsabzug. Auswirkung auf die motorisierte Mobilität

  • 20. März 2008
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, in welchem Ausmass der Mobilitätsabzug bei den direkten Bundessteuern finanzielle Anreize zur Benutzung motorisierter Verkehrsmittel und damit steuerseitig induzierte negative Klimaeffekte schafft. Dabei geht es um die folgenden Fragen:

1. Welcher Verlagerungseffekt vom individuellen Motorfahrzeug- auf den öffentlichen Verkehr oder auf motorlose Pendlerwege würde erreicht, wenn der Mobilitätsabzug gestrichen würde?

2. Welcher Verlagerungseffekt vom individuellen Motorfahrzeug- auf den öffentlichen Verkehr oder auf motorlose Pendlerwege würde erreicht, wenn der Mobilitätsabzug generell pro Kilometer für alle Verkehrsarten inklusive Zufussgehen und Velofahren auf 15 Rappen pro Kilometer festgelegt würde?

3. Welche Effekte würden in klimapolitischer Hinsicht, in der Reduktion der CO2-Emissionen, erreicht?

4. Welche Effekte würden in raumplanerischer Hinsicht, z. B. bei der Frage der Zersiedelung, erreicht?
Begründung

Mit dem Mobilitätsabzug bei den direkten Bundessteuern subventioniert der Bund indirekt den motorisierten Verkehr. Berufspendler, die mit dem Auto oder dem öffentlichen Verkehr ihren Arbeitsort erreichen, können die vollen Autokosten, zurzeit 65 Rappen/Kilometer, oder die Abonnementskosten, im Schnitt 15 Rappen/Kilometer, von den Steuern abziehen. Zwar stagnieren die durchschnittlichen Arbeitswegdistanzen pro Pendler seit dem Jahr 2000 auf hohem Niveau. Da aber gemäss Arbeitsmarktstatistik die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 2000 und 2005 um 6,6 Prozent zugenommen hat, steigt die Verkehrsleistung im Berufsverkehr jährlich weiter um 1 bis 1,5 Prozent. Dem Bund entgehen damit mittlerweile mehr als 200 Millionen Franken Steuerertrag. Dieser Steuerausfall bedeutet eine finanzielle Benachteiligung der nichtmotorisierten Berufspendler und der Nichterwerbstätigen wie z. B. der Rentner. Der Mobilitätsabzug hat zudem eine Verzerrung des ökonomischen Verhaltens zur Folge, macht klimaneutrales Verhalten wie Zufussgehen und Velofahren steuerlich unattraktiv und das Autofahren hochattraktiv. Umgerechnet kann wegen der unterschiedlichen Kilometerbewertung (15 versus 65 Rappen) davon ausgegangen werden, dass die 200 Millionen Franken Steuerverzicht zu 92 Prozent den Autofahrern zukommen. Es ist davon auszugehen, dass ohne oder mit gleichmässigeren Mobilitätsabzügen der finanzielle Vorteil des Pendelns mit dem Auto schwindet und eher der öffentliche Verkehr und das Velo benutzt würden. Da im Autopendlerverkehr in der Schweiz jährlich rund 22 Milliarden Personenkilometer zurückgelegt werden, brächte ein Verzicht auf indirekte Subventionierung spürbare Entlastungen bei der CO2-Belastung. Deren genaueres Ausmass zu kennen muss Bestandteil der Klimastrategie des Bundes sein.

Antwort des Bundesrates vom 18.06.2008
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Postulanten, dass die Darstellung von ökonomischen Anreizen (z. B. Mobilitätsabzug bei Bundessteuern) in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Interesse der stetigen Verbesserung der Effektivität staatlichen Handelns ist. Er ist bereit, in einem Bericht darzulegen, inwiefern der Mobilitätsabzug die Wahl des Wohn-, Arbeitsortes und des Verkehrsmittels beeinflusst. Fragen des Steuerniveaus sowie allfällige Kompensationsmöglichkeiten sind nicht Gegenstand der Untersuchung.
Erklärung des Bundesrates vom 18.06.2008

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

03.10.2008     NR     Bekämpft; Diskussion verschoben.

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