Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, aufzuzeigen und darum besorgt zu sein, dass die Antibiotikaresistenz-Situation sowie der Verbrauch von Antibiotika in den verschiedenen Regionen der Schweiz in der Human- und Tiermedizin überwacht werden und die Empfehlung aus dem NFP 49 für ein koordiniertes und umfassendes Monitoring der Antibiotikaresistenz-Situation umgesetzt wird.
Begründung
Antibiotikaresistenzen sind in Industrie- wie auch in Entwicklungsländern ein sich ausbreitendes Problem, das immer häufiger Menschenleben fordert, die Kosten für das Gesundheitssystem erhöht und wirtschaftliche Verluste mit sich bringt. Das NFP 49 zeigt klar die Notwendigkeit auf, die Resistenzsituation in der Human- und Tiermedizin zu überwachen. Andere Länder kennen ein koordiniertes Überwachungssystem. Könnte in der Schweiz die Resistenzsituation aufgrund eines koordinierten Monitorings und resultierender gezielter Massnahmen verbessert werden, hätte dies für die betroffenen Patienten und auch für die anfallenden Behandlungskosten äusserst positive Auswirkungen.
Antwort des Bundesrates vom 21.05.2008
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gegen die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen Massnahmen erforderlich sind, zumal die Entwicklung von neuen Wirkstoffen begrenzt ist. Es gibt in der Schweiz Überwachungsprogramme für Antibiotikaresistenzen im Human- und im Veterinärbereich, letzteres für Nutztiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs. Das Nationale Forschungsprogramm „Antibiotikaresistenz“ (NFP 49) hat aufgezeigt, dass diese Programme weitergeführt werden sollen. Der Verbrauch von Antibiotika in der Veterinärmedizin soll zusätzlich weiter vermindert und intensiver überwacht werden.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem NFP 49 (vgl. die Medienkonferenz zum Abschluss des Programms vom 12. April 2007) wurden folgende Schritte eingeleitet:
Das Institut für Infektionskrankheiten der Universität Bern, welches das bestehende Programm im Humanbereich (Search – Sentinel Surveillance of Antibiotic Resistance in Switzerland) leitet, wurde als Nationales Referenzzentrum im Sinne des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) bezeichnet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt das Institut seit Ende 2007 mit 150 000 Franken pro Jahr. Das Zentrum beschränkt sich auf die Überwachung von Bakterien, die für die menschliche Gesundheit relevant sind, denn es wäre nicht sinnvoll, eine ungezielte Überwachung aller Mikroorganismen anzustreben. Das Zentrum hat das Wissen und die Kapazitäten, die Überwachung bei Bedarf an Veränderungen der epidemiologischen Situation anzupassen. Auch die Erhebung von Antibiotika-Verbrauchsdaten im Humanbereich wird von Search verfolgt. Ebenfalls an Search beteiligt sind die Kantone, andere universitäre Institutionen und ein privater Fonds. Die laufende Revision des Epidemiengesetzes sieht zudem eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen zur Datenerhebung zum Thema Antibiotikaresistenzen vor.
Im Veterinärbereich hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) im Jahr 2006 aufgrund der Resultate des NFP 49 ein kontinuierliches nationales Überwachungsprogramm eingeführt. Seit Januar 2007 ist es zusammen mit dem BAG und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nach Artikel 291d der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) zur Überwachung der Antibiotikaresistenzen bei Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft verpflichtet. Daten zum Vertrieb von Antibiotika im Veterinärbereich stehen auf der Homepage von Swissmedic zur Verfügung.
Das Nationale Referenzzentrum an der Universität Bern hat für die Bereiche Human- und Veterinärmedizin eine Koordinationsfunktion. Die enge Zusammenarbeit der Experten des BVET und des BAG ist sachlich unabdingbar und wird je nach epidemiologischer Dringlichkeit jeweils intensiviert. Bei speziellen Fragestellungen werden weitere Bundesämter beigezogen, z. B. das Bundesamt für Umwelt beim gezielten Einsatz von Antibiotika in der Umwelt.
Die human- und veterinärmedizinischen Bedürfnisse zur Überwachung der Antibiotikaresistenzen werden damit in koordinierter Weise abgedeckt. Eine kostensenkende Wirkung im Gesundheitssystem kann zwar noch nicht nachgewiesen werden. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass dem Anliegen durch die dargelegten einzelnen Massnahmen grösstmögliche Nachachtung verschafft wird. Er hält das Anliegen für erfüllt.
Erklärung des Bundesrates vom 21.05.2008
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.