Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis eines nationalen Forschungsprogramms zur Anti-Aging-Medizin sowohl Abklärungen zu deren Wirksamkeit durchzuführen wie auch ethische Leitlinien und Sicherheitsstandards zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor den Gefahren des unkontrollierten Methoden- und Produktemarktes zu erarbeiten, die Kontrolle von Anti-Aging-Produkten und -Methoden zu verstärken und die Entwicklung von Präventionsmassnahmen für ein gesundes Alter zu fördern.
Begründung
Die kürzlich publizierte TA-Swiss-Studie zur Anti-Aging-Medizin kommt zum Schluss, dass das Angebot an Behandlungsmethoden, die ein Gesundheitsrisiko darstellen, besser zu regulieren sei, um die Konsumentinnen und Konsumenten vor Gefahren zu schützen und den Ärzten eine grössere Behandlungssicherheit zu geben. Das BAG und Swissmedic müssten ihre Kontrollfunktion, was die Wirksamkeit und die Sicherheit der Methoden betreffe, stärker wahrnehmen. Sie hätten mit den medizinischen Fachgesellschaften Lösungen zu erarbeiten, um neue Anwendungen einem Genehmigungsverfahren zu unterstellen. Die Bedeutung des Anti-Aging-Markts sei zu untersuchen und die Entwicklung und Anwendung von Präventionsmassnahmen oder -programmen für ein besseres oder gesünderes Altern seien zu fördern. Der Bundesrat hat diese Handlungsaspekte im Rahmen seiner Strategie für eine schweizerische Alterspolitik aufzunehmen.
Antwort des Bundesrates vom 30.05.2008
In der dem Postulat zugrunde liegenden Studie der TA-Swiss über Anti-Aging-Medizin wird in verschiedener Hinsicht Handlungsbedarf festgestellt. In der Studie wird nicht ein nationales Forschungsprogramm (NFP) zur Bearbeitung all der im Postulat aufgegriffenen Bereiche gefordert, sondern es werden Empfehlungen für unterschiedliche Massnahmen auf verschiedener Ebene formuliert, darunter auch ein NFP spezifisch zur Wirksamkeitsprüfung der Anti-Aging-Medizin. Mit dem Postulat wird dagegen ein NFP zur Anti-Aging-Medizin gefordert, in welchem die Wirksamkeit der Produkte und Methoden im Bereich dieser Medizin überprüft, die entsprechenden Sicherheitsstandards und Kontrollen festgelegt, ethische Richtlinien erarbeitet und Präventionsmassnahmen entwickelt werden sollen.
Die Kontrollen, die Regulierung, die Überprüfung der Sicherheit von medizinischen Produkten und Methoden, die Entwicklung von Präventionsmassnahmen sowie die Erarbeitung von entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gehören zum Grundauftrag verschiedener Bundesstellen, namentlich des Bundesamtes für Gesundheit und von Swissmedic. So haben z. B. Swissmedic und das Bundesamt für Gesundheit eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich systematisch mit der Problematik der Abgrenzungzwischen Arznei- und Lebens-/Nahrungsergänzungsmitteln beschäftigt, d. h. der Frage, ob Produkte die Anforderungen der Heilmittelgesetzgebung oder der Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Die Resultate der Arbeitsgruppe werden einen Beitrag zur Anpassung der Regulierung und zur Verbesserung der Sicherheitsstandards leisten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ergebnisse der aktuellsten TA-Swiss-Studie von den zuständigen Bundesstellen im Rahmen ihres Grundauftrages berücksichtigt werden können.
Was die spezifische Ausarbeitung von medizinisch-ethischen Leitlinien betrifft, so gehört dies zum Grundauftrag des Bundes an die Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW), welche in der BFI-Periode 2008-2011 mit 7,2 Millionen Franken unterstützt wird. Auch diesbezüglich ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Ergebnisse der aktuellsten TA-Swiss-Studie von der SAMW im Rahmen ihres Grundauftrages berücksichtigt werden können.
Betreffend das Forschungsdefizit, namentlich hinsichtlich der Wirksamkeit von Anti-Aging-Produkten und -Methoden, ist die Situation differenziert zu beurteilen. Einerseits besteht die Möglichkeit, die Wirkungsfrage massgeblich im Rahmen der Ressortforschung der zuständigen Bundesämter anzugehen. So plant die Ressortforschung im Politikbereich „Gesundheit“ in der Periode 2008-2011 mit Mitteln von insgesamt 56 Millionen Franken.
Was andererseits ein spezifisches NFP betrifft, so ist der Bundesrat bereit, ein mögliches Sonderprogramm im Rahmen der geltenden Verfahren zu prüfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der NFP-Themenauswahlprozess bottom-up, d. h. im Ausgang von entsprechenden Themenvorschlägen seitens interessierter Kreise, erfolgt. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) wird, wie in der Forschungsverordnung festgelegt, zum gegebenen Zeitpunkt einen Aufruf zur Einreichung neuer Vorschläge lancieren. Eine nächste Eingaberunde wird voraussichtlich im Herbst 2008 gestartet werden. Aber schon heute haben die Forschenden ausserhalb der NFP-Förderung jederzeit die Möglichkeit, vordringliche Forschungsprojekte im Problembereich der Anti-Aging-Medizin beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) einzureichen.
Angesichts der vielfältigen bereits getroffenen und eingeleiteten Massnahmen betrachtet der Bundesrat die Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt deshalb dessen Ablehnung.
Erklärung des Bundesrates vom 30.05.2008
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.