Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein.
Es sind gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Krebsdaten aller Kantone erfasst und in einem nationalen Krebsregister zusammengeführt und veröffentlicht werden. Der Bund beauftragt die Kantone, welche noch über kein Krebsregister verfügen, ein solches einzurichten. Die Gesetzgebung sorgt für eine einheitliche Methodik, die modernsten wissenschaftlichen Standards genügt.
Begründung
Obwohl Krebs die zweithäufigste Todesursache ist und durch Krebs am meisten Lebensjahre verloren gehen, besteht noch immer keine schweizweit flächendeckende Erfassung der Krebsfälle. Die Herausforderungen einer evidenzbasierten Krebspolitik verlangen ein nationales Krebsregister um Prioritäten und Handlungsbedarf in der Gesundheitspolitik, in der Prävention zu evaluieren, Ungleichheiten und unerwünschte Wirkungen in der Behandlung aufzudecken, Auswirkungen von Umwelt- und Berufsrisiken zu verfolgen und soziale Ungleichheiten zu erfassen und auch die bekannte Vermutung, dass Krebserkrankungen durch die Verbreitung neuartiger Chemikalien und radioaktiver Isotopen aus Atomkraftwerken zugenommen haben, nachzuweisen oder vielleicht zu entkräften. Eine neue deutsche Studie weist nach, dass Kinder umso häufiger an Leukämie (Blutkrebs) erkranken, je näher sie bei einem Atomkraftwerk wohnen. Gerade in den Standortkantonen von Atomanlagen fehlen jedoch Angaben über die Häufigkeit von Krebsfällen. Zudem kämpfen verschiedene Krebsregister heute mit finanziellen Schwierigkeiten.
Will der Bund nicht jegliche Glaubwürdigkeit punkto Gesundheitsvorsorge verlieren, sollte er die Lücken in dieser Statistik schliessen und mit der Einführung eines schweizweit flächendeckenden Krebsregisters für die entsprechende Transparenz sorgen.