Eingereichter Text
Nach dem Willen der Paritätischen Kommission des Polizeibeamtenverbandes sollen die Angehörigen der Bahnpolizei nicht mehr zur Berufsprüfung der Polizei zugelassen werden.
Ist der Bundesrat bereit, seinen Einfluss geltend zu machen, damit Bahnpolizistinnen und -polizisten eine gleichwertige Grundausbildung wie die Polizistinnen und Polizisten absolvieren und dies mit einem erfolgreichen Ablegen des Abschlusses an der Berufsprüfung der Polizei ausweisen können?
Antwort des Bundesrates
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Wir möchten ja mit der Vorlage Röve eine gesetzliche Grundlage für die Bahnpolizei schaffen. Das ist nötig, um die Aufgaben und Kompetenzen der Bahnpolizistinnen und Bahnpolizisten zu regeln und ihre Ausbildung sicherzustellen. Die Ausbildung der Bahnpolizei wird heute durch Ausbildungszentren wahrgenommen, welche auch die Ausbildung von Kantonspolizeien vornehmen. Eine gleiche Grundausbildung der Bahnpolizei und der Polizei ist durchaus sinnvoll, sofern es sich um die Grundausbildung handelt; eine vollkommen gleiche Ausbildung ist jedoch aufgrund der zugewiesenen Aufgaben nicht nötig. Aus Sicht des öffentlichen Verkehrs braucht es eine massgeschneiderte Lösung und nicht eine Konkurrenzierung zur Kantonspolizei. Die Einzelheiten werden dann in einer Verordnung zu regeln sein. Auch die Zulassung zur Berufsprüfung wird erst nach Behandlung der Vorlage durch die Räte definitiv geregelt werden können, wenn die Fragen der Aufgaben und Kompetenzen, der Organisation und Ausbildung geklärt sein werden.