GPK auf Bea Heims Spuren

  • 17. November 2007
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©Oltner Tagblatt / MLZ; 17.11.2007; Seite 15

Optimieren Qualitätssicherung nach KVG

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates hat festgestellt, dass im Bereich der Qualitätssicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) noch ein beträchtliches Optimierungspotenzial besteht

und der Bund seine gesetzlichen Kompetenzen nicht konsequent genug nutzt. Zu diesem Schluss kam die GPK nun nach Vorliegen eines Untersuchungsberichts zu diesem Thema, den sie Ende Februar bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben hatte. In einem Brief, der nach ihrer Sitzung vom Dienstag verfasst wurde, fordert die Kommission den Bundesrat daher auf, «seine Führungsfunktion im Bereich der Qualitätssicherungverstärkt wahrzunehmen». Die GPK hält den Bundesrat dazu an, «die gesetzlichen Kompetenzen des Bundes konsequent und vollständig auszuschöpfen». Sie unterlässt es in der Folge auch nicht, dem Bundesrat darzulegen, welche zwölf Stossrichtungen ihrer Meinung nach dabei im Vordergrund stehen sollten. In ihrem Schreiben an den Bundesrat verweist die GPK des Ständerates auch auf die von beiden Räten schon 2005 respektive 2006 gegen den Willen des Bundesrates erheblich erklärte Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit dem Titel «Qualitätssicherung und Patientensicherheit im Gesundheitswesen». Dahinter wiederum verbirgt sich die Parlamentarische Initiative «Gesundheitsversorgung. Patientensicherheit und Qualitätssicherung», die Nationalrätin Bea Heim (SP, Starkirch-Wil) im Mai 2004 eingereicht hatte. Heim zog die Initiative zurück, nachdem die Kommission das Anliegen zu ihrem eigenen gemacht hatte. Es freue sie – so der Kommentar von Beatrice Heim zur jüngsten Entwicklung in dieser Sache – festzustellen, dass die parlamentarischen Bemühungen aus dem Kanton Solothurn für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen nicht nur vom Plenum beider Räte unterstützt werde, sondern auch von der GPK des Ständerates. «Und dies mit einer 90-seitigen Untersuchung.» (uw)

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