Eingereichter Text
Alarmierende Ergebnisse einer schwedischen Studie scheinen die bisher bekannten Studienresultate, die eher Entwarnung gaben und kaum einen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonen und Hirntumoren erkannten, infrage zu stellen. Auch eine dänische Studie scheint eine höhere Tumorhäufigkeit zu bestätigen. Die Ergebnisse der internationalen Phonestudie scheinen von der WHO und der Internationalen Krebsagentur unter Verschluss gehalten zu werden. Mitte September 2008 hat nun das europäische Parlament strengere Regeln für die Strahlenaussetzung beschlossen. In seiner Antwort auf die Interpellation Kiener Nellen sagte der Bundesrat 2004, „falls sich der Wissensstand betreffend möglicher Gesundheitsrisiken verändert, wird der Bundesrat entsprechend zum Schutz der Bevölkerung reagieren“. So wird der Bundesrat nun gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:
1. Sieht er die Zeit gekommen, eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen?
2. Beurteilt er es als notwendig, eine Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vorzunehmen und die strengeren Regeln der EU zu übernehmen?
Antwort des Bundesrates vom 26.11.2008
1. Die Interpellantin bezieht sich auf eine Studie, in der die International Agency of Research on Cancer in 13 Ländern einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Mobiltelefonieren und Hirnkrebs untersucht hat. Die bereits publizierten Resultate aus den einzelnen Ländern lassen noch keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Die Resultate der einzelnen Länder sind in eine Gesamtauswertung eingeflossen, die noch nicht publiziert ist. Der Bundesrat erachtet deshalb eine neue Lagebeurteilung als verfrüht.
2. Es trifft nicht zu, dass die EU über strengere Vorschriften als die Schweiz verfügt. Im Gegenteil: Die Grenzwerte für stationäre Sendeanlagen sind in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) festgehalten. An Orten mit empfindlicher Nutzung sind sie um einen Faktor 10 bis 20 niedriger als die Immissionsgrenzwerte, welche die EU-Kommission empfiehlt (Empfehlung 1999/519/EC). Damit hat der Bundesrat schon beim Erlass der NISV im Jahr 1999 die Unvollständigkeit der Kenntnisse zu möglichen Risiken berücksichtigt. Im Moment sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, diese Grenzwerte zu ändern.
Mobiltelefone unterliegen der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR 784.101.2). Durch die Formulierung in der FAV erlangen die EU-Grenzwerte auch in der Schweiz ihre Gültigkeit. Eine allfällige Verschärfung der EU-Grenzwerte für Mobiltelefone würde auch in der Schweiz umgesetzt.