Stärkung der Hausarztmedizin

  • 05. Oktober 2007
  • Parlamentarische Initiativen
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Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben sind so zu optimieren, dass die Hausarztmedizin gestärkt wird. Dabei sind sie so zu gestalten, dass die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung ärztlicher Leistungen paritätisch und sachgerecht, d. h. auch morbiditätskorreliert erfolgt. Die Anreize sind so zu setzen, dass auch Chronischkranke, Polymorbide und Risikofälle auf eine qualitativ gute und optimale Behandlung zählen können.

Begründung
Die Attraktivität des Hausarztberufes in der Schweiz sinkt kontinuierlich. Ein Grund dafür ist das heute praktizierte Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung der ärztlichen Leistungen. Die diesbezügliche Entwicklung in den letzten Jahren demotiviert viele Hausärzte. Die heute angewandten Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen sind unbefriedigend. Die Folge des inadäquaten Verfahrens sind Massnahmen verdeckter Rationierungen, ein rasches und unnötiges Weiterleiten von kostenintensiven Patienten an Spezialisten oder Spitäler oder gar das Abschieben von Kranken. Heute gelten in verschiedenen Kantonen unterschiedliche Regelungen. Neu werden im Tessin die Ärzte nach ihrem zeitlichen Aufwand beurteilt, was zu einer stark steigenden Zahl von Rückforderungen seitens der Kassen führte. Es gibt andererseits Kantone, in welchen praktisch keine Rückforderungen beantragt werden. Der Bund hat hier entsprechende Rahmenkriterien vorzugeben, für eine Gleichbehandlung der Leistungserbringenden und zur Sicherung einer qualitativ guten Versorgung aller Patientinnen und Patienten. Es soll erreicht werden, dass eine Risikoselektion zuungunsten von Chronischkranken und Risikofällen verhindert wird.

17.10.2008 SGK-NR Der Initiative wird Folge gegeben.
27.01.2009 SGK-SR Zustimmung.

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