Eingereichter Text
Zwei der neun Kernprojekte der laufenden Verwaltungsreform sind personalpolitisch von eminenter Bedeutung: Vereinfachung und Abbau der Regelungsdichte beim Personal sowie die Beseitigung von Doppelspurigkeiten.
Die Leitung dieser Projekte wurde aber nicht dem obersten Chef des Bundespersonals übertragen, sondern Bundesrat Blocher.
Wie kommt es, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Bundesrat dabei, wenn er ausgerechnet diese zwei für das Bundespersonal zentralen Dossiers dem Chef des Bundespersonals aus der Hand nimmt?