Stopp der Inländerdiskriminierung: Dynamisierung der Weiterbildung von jungen ÄrztInnen

  • 17. März 2007
  • Motionen
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund seiner Kompetenzen im MedBG
1. ein von allen relevanten Akteuren getragenes Schweizerisches Institut für medizinische Weiterbildung zu schaffen, das in die Bildungslandschaft integriert ist. Dabei ist eine angemessene Vertretung der Weiterzubildenden und der Weiterbildner sicherzustellen.
2. die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Weiterbildung in strukturierten Weiterbildungsprogrammen angeboten und gegenüber den Absolventinnen und Absolventen mit einem Weiterbildungsvertrag zu Inhalt, Betreuung und Leistungspaket abgesichert wird.

Begründung
AssistenzärztInnen sind heute nicht selten relativ einfach billige Dienstleistende. Oft werden sie in ihrer Weiterbildung mangelhaft instruiert und begleitet. Die lange Weiterbildung fixiert sie während dieser Zeit auf subalterne Posten ohne Zwischenqualifikationen. Zudem hat sich das Umfeld verändert: 
Aufgrund der bilateralen Verträge kommen viele ÄrztInnen in die Schweiz, die mit weniger zeitlichem Aufwand eine Weiterbildung gemacht haben. Da diese als gleichwertig mit der Schweizerischen Weiterbildung anerkannt wird, findet hier eine Inländerdiskriminierung der jungen Schweizer ÄrztInnen statt. Mit Inkrafttreten des Bilateralen Abkommen 2002 gem. EU-Recht wird die Weiterbildung der ÄrztInnen unter die Oberaufsicht einer staatlichen Instanz (EDI) gestellt. Die Gründung eines unabhängigen Instituts für ärztliche Weiterbildung liegt also nahe. Die Schweiz. Rektorenkonferenz hat schon vor drei Jahren den Vorschlag für eine nationale Weiterbildungsinstitution gemacht. Mit der geplanten Einführung von DRG’s wird zudem die Bereitschaft der Spitäler, Weiterbildung unentgeltlich anzubieten, zurückgehen. Darum ist im Sinn der Chancengleichheit für die jungen ÄrztInnen eine gute Lösung zu finden.

Stellungnahme des Bundesrates vom 27.06.2007
Gegenwärtig findet die Weiterbildung der jungen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Anstellung statt, also hauptsächlich im Spital. Eine klare Trennung der beruflichen Aktivitäten und der Weiterbildung ist daher, gerade wegen dieser Parallelität, sowohl auf der Ebene der Arbeitsorganisation als auch hinsichtlich der Kosten der Weiterbildung schwierig vorzunehmen. Das gegenwärtige Spitalumfeld – wenig strukturierte Weiterbildung, unklare Verantwortlichkeiten bei der Betreuung, hohe Patientenzahlen, dichte Arbeitspläne, Komplexität der Krankengeschichten – trägt zur Erhöhung der Unklarheiten betreffend Aufgaben und Rollen bei.
In seiner Antwort auf die Anfrage Widmer 02.1113 betreffend die Fortbildung der Ärzte hatte der Bundesrat festgehalten, dass er Vorschläge und Massnahmen unterstützt, die mittel- und langfristig die Kostentransparenz erhöhen sowie zu einer besseren Steuerung und angemessenen Strukturen führen.
Angesichts der beträchtlichen finanziellen Belastung der Kantone und der Spitäler könnte eine solche Steuerung durch eine gesamtschweizerische Koordinationsinstanz oder ein übergeordnetes Lenkungsorgan in der Tat eine Option darstellen. Die Schaffung einer solchen Institution wurde insbesondere von der Schweizerischen Rektorenkonferenz (2005), von den internationalen Experten für die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge (2005) und vom Schweiz. Wissenschaftsrat (2007) vorgeschlagen.
Der Bundesrat glaubt, „das schweizerische Weiterbildungsinstitut, das in der Bildungslandschaft integriert ist ….“, welches in Ziffer 1 der Motion erwähnt ist, als eine unabhängige Institution für die Koordination der Weiterbildung interpretieren zu können und nicht als neue Hochschule. In diesem Sinne teilt der Bundesrat die Meinung der Motionärin, dass diese Institution hinsichtlich des Inhaltes der Weiterbildung, der Betreuung der Weiterzubildenden und der Dauer Vorteile hätte. Im Übrigen würde sie der Vorgabe in Artikel 25 Absatz 3 des Medizinalberufegesetzes entsprechen, welche vorsieht, dass eine einzige Organisation für alle Weiterbildungsgänge verantwortlich ist.
Es soll im Übrigen damit nicht ein neues Hochschulinstitut geschaffen werden, welches als zusätzlicher Akteur in der Bildungslandschaft eigenständig Weiterbildungsgänge oder Kurse anbietet. Die Weiterbildung in den universitären Medizinalberufen ist an die Expertise in den Spitälern und ambulanten Einrichtungen gebunden. Diese gesamtschweizerische Instanz hätte vielmehr Koordinations- und Harmonisierungsaufgaben wahrzunehmen (Betreuung der Dossiers, Schaffung von Weiterbildungsnetzwerken, Weiterbildungsverträge nach Massgabe der im Gesetz definierten Dauer und Inhalte, Überwachung der Modalitäten und der Qualität usw.).
Der Bundesrat erachtet es aber als unabdingbar, die zurzeit in einigen Spitälern und Kantonen laufenden Diskussionen betreffend die Einführung von Weiterbildungsverträgen in Betracht zu ziehen. Zudem muss die Koordination mit dem in Planung befindlichen Weiterbildungsgesetz sichergestellt sein.
Im Zuge dieser Arbeiten soll die gegebenenfalls vorhandene Diskriminierung der Schweizer Ärzte gegenüber jenen aus Ländern der EU oder der Efta als Folge einer längeren Weiterbildung überprüft werden. Gegebenenfalls sind Lösungen vorzuschlagen.
Angesichts der Tatsache, dass die Forderungen der Motionärin sich mit den Zielen des Bundesrates decken, beantragt er die Annahme der Motion. Die Optionen für die Umsetzung sowie die Ausgestaltung, Aufgaben und Finanzierung eines solchen gesamtschweizerischen Koordinationsorgans bzw. einer schweizerischen Weiterbildungsinstitution sollen im Zuge der Klärung der offenen Fragen unter Berücksichtigung und in enger Kooperation mit den betroffenen Partnern sowie der Entwicklung der Gesetzgebung in der Bildungslandschaft abgestimmt werden.

Erklärung des Bundesrates vom 27.06.2007
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

05.10.2007     NR     Bekämpft; Diskussion verschoben.
20.03.2009    NR     Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.

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