Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit im Rahmen der Nothilfeschulung für den Erwerb des Führerausweises die Ausbildung in der Benützung von Defibrillatoren integriert werden kann.
Begründung
Der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen im Rahmen des Erwerbs des Führerausweises vermittelt nebst der Sicherung der Unfallstelle und der Alarmierung der Rettungskräfte, Kenntnisse über die Massnahmen zum Erhalt der lebenswichtigen Körperfunktionen bei einer verletzten Person bis zum Einsatz ärztlicher Hilfe, die Beatmung bei Atemstillstand wie auch die Herz-Lungenmassage. Darüber hinaus könnte mit geringem Mehraufwand die Leute in der Anwendung des Laiendefibrillators instruiert werden. Hier liegt die Chance Menschen aller Sprachen und Berufsgattungen für die Lebensrettung zu schulen. Verglichen mit Dänemark, wo 87% der Bevölkerung am Defibrillator ausgebildet ist, hat die Schweiz mit 3% einen erheblichen Nachholbedarf. Entsprechend tief ist darum in unserem Land die Überlebensrate von Menschen mit Herzstillstand- oder infarkten. Erfahrungen zeigen, dass diese erheblich gesteigert werden könnte. Dies bedingt die breite Schulung der Bevölkerung und das Vorhandensein von Defibrillatoren. Die Konzeption der breiten Anschaffung von Laiendefibrillatoren an Orten mit hohem Publikumsverkehr, hat der Bundesrat der Konferenz der Sanitätsdirektoren überantwortet. Ergänzend sollte er nun seine Kompetenzen im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes und dessen Verordnungen nutzen, eine breite Schulung in der Schweiz zu erreichen. Es gibt kaum eine bessere Chance als im Rahmen des Erwerbs des Fahrausweises sehr einfach breite Bevölkerungsschichten anzusprechen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 30.05.2007
Der Bundesrat ist in Anbetracht der gesundheitspolitischen Bedeutung des Vorstosses bereit, das Anliegen zu prüfen.
Erklärung des Bundesrates vom 30.05.2007
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Anmerkung: Der Nationalrat nimmt das Postulat am 22.06.2007 oppositionlos an.