Braucht es in der Schweiz eine Einheitskrankenkasse?

  • 11. März 2007
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Elf Jahre Erfahrung mit dem Krankenversicherungsgesetz zeigen, dass dessen Ziel, die Solidarität zwischen Jung und Alt, Krank und Gesund durch die Entwicklung im Versicherungswesen immer mehr unterlaufen wird. Heutige Kassen unternehmen alles Erdenkliche, um diejenigen Versicherten loszuwerden, die sie am meisten nötig hätten: Die Schwer- und Chronischkranken. Mit teuren Werbekampagnen wird Jagd auf «gute Risiken» gemacht. Älteren, kranken Menschen wird der Zugang mit administrativen Schikanen erschwert. Ein Wettbewerb auf der Basis solcher Risikoselektion, den wir mit unseren Prämien mitfinanzieren, ist unsozial und ungerecht.

Die Einheitskasse setzt diesem Spiel ein Ende. Jede Person, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, wird in die Grundversicherung aufgenommen und bestens versorgt. Die freie Wahl des Arztes und von Zusatzversicherungen bei privaten Anbietern besteht auch in Zukunft. Was brauchen wir 86 verschiedene Kassen, 86 bestbezahlte Direktionen, 86 Verwaltungsräte und 86 millionenschwere Werbekampagnen? Das können wir uns sparen, auch die 300 Millionen aus dem alljährlichen Kassenwechsel. Schaffen wir eine AHV für die Gesundheit, bewährt, sicher, einfach und effizient! Gerade weil die Einheitskasse niemanden abschieben kann, wird sie an all dem interessiert sein, was ein gutes Gesundheitswesen ausmacht: An einer guten und effizienten Gesundheitsversorgung für alle und endlich auch an einer echten Prävention.

Übrigens auch die «soziale Einheitskasse» braucht Personal, sowohl in der Zentrale wie in den regionalen Zweigstellen! Einzig in den Teppichetagen und beim Dachverband Santésuisse werden hochdotierte Posten überflüssig.

Die Finanzierung der Grundversicherung muss sozialer werden. Viele Familien wissen kaum mehr, wie sie ihre Prämien berappen sollen. Warum die Herren Vasella und Ospel die gleiche Prämie wie ihre Putzfrau bezahlen, begreift niemand. Die soziale Einheitskasse will den Grundsatz der einkommens- und vermögensabhängigen Prämiengestaltung in der Verfassung verankern und damit, nebst den kleinen Einkommen, ganz besonders die Familien und Mittelschichten entlasten. Wer viel hat, bezahlt mehr, Normalverdienende und Familien weniger, Kinder und Jugendliche bleiben prämienfrei.

Über das konkrete Modell, wer wie viel Prämien zu bezahlen hat, können die Stimmberechtigten dann befinden, wenn ein Vorschlag des Parlaments vorliegt. Jetzt geht es um den Grundsatz. Die Details werden dann in einem zweiten Schritt festgelegt. Stellen wir die Weichen für ein soziales Gesundheitswesen.

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