Höhere Subventionen für Hilfswerke zur Finanzierung der Mehrwertsteuer?

  • 02. Oktober 2006
  • Fragestunde Bundesrat
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Eingereichter Text
Mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist geplant, den aktuellen Ausnahmekatalog zu streichen und Gesundheitsleistungen wie auch die Hilfen und Dienstleistungen im gemeinnützigen Bereich der Mehrwertsteuer zu unterstellen, mit der Erwartung, damit Mehreinnahmen in Milliardenhöhe zu generieren.
Ist sich der Bundesrat der möglichen Auswirkungen hinsichtlich der allgemeinen Verteuerung der Gesundheitsleistungen, sowie der Gefahr des so erzwungenen Leistungsabbau bei Hilfswerken wie z.B. dem SRK oder des Mehrbedarfs an Subventionen der öffentlichen Hand für Hilfswerke bewusst?
Mit welchen Argumenten hinsichtlich der sozialen Auswirkungen und der Kostenspirale im Gesundheitsbereich will er sie rechtfertigen?

Antwort des Bundesrates
Schmid Samuel, Bundesrat: Ziel der Mehrwertsteuerreform ist es, möglichst nahe an ein idealtypisches System zu gelangen. Dabei ist auch zu diskutieren, ob die entgeltlichen Leistungen in den Bereichen des Gesundheitswesens und der Hilfswerke der Mehrwertsteuer unterstellt werden sollen. Die Aufhebung der Ausnahme für das Gesundheitswesen und die Hilfswerke führt in der Regel zu einer Verteuerung der gegen Entgelt erbrachten Leistungen. Wie gross dieser Effekt ist, hängt vom Gewicht der Vorsteuern ab, welche neu geltend gemacht werden können.
Die Reform führt also zu einer Verlagerung der Steuerlast, weg von den Vorleistungen und Investitionen – eben der Taxe occulte – hin zum Konsum. Ob die Hilfswerke die höhere Steuerlast überwälzen können, vorwärts auf den Bezüger der Leistungen oder rückwärts in Form von höheren Subventionszahlungen des Staates oder von höheren Spenden Privater, oder ob sie ihre Tätigkeiten einschränken müssen, hängt vom Einzelfall ab. Die Vorlage wird insgesamt ertragsneutral ausgestaltet werden, die Mehrwertsteuerreform soll also weder zu einer Erhöhung noch zu einer Senkung der Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes führen.
Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass die Reform eine gewisse Verlagerung der Steuerlast bewirken wird. In der Vernehmlassung zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes, welche in diesem Winter eröffnet werden soll, werden daher die Auswirkungen auf die Haushalte dargestellt, und es wird eine Kompensationsmassnahme erwogen, mit der allfällige unerwünschte Auswirkungen abgefedert werden könnten.

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