Qualitätsmonitoring

  • 13. Juni 2006
  • Motionen
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne der Qualitätssicherung Artikel 58 KVG dafür zu sorgen, dass mit der Einführung von Leistungs- oder Diagnose bezogenen Pauschalen (Swiss DRG-System) bei der Spitalfinanzierung, ein Monitoring als begleitende Evaluation möglicher Auswirkungen eingeleitet wird, mit dem Ziel, die positiven Effekte zu stärken und die bereits aus anderen Ländern bekannten negativen Effekte rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Begründung
Von der Einführung des DRG-Systems bei der Spitalfinanzierung erhofft man sich eine Steigerung der Leistungs- und Kosteneffizienz sowie einen verstärkten Wettbewerb um tiefe Kosten und gute Qualität. Es gibt aber auch Untersuchungen, die auf die Gefahr unerwünschter Wirkungen hinweisen, z.B. auf mögliche Verschlechterungen der Versorgungsqualität. Die Pauschalierung setze Anreize, finanzielle Aspekte über medizinische Notwendigkeiten zu stellen. Dies zeigt die Arbeit von Dr. P. Indra „Einführung der SwissDRG in Schweizer Spitälern und ihre Auswirkungen auf das schweizerische Gesundheitswesen“ anhand von Erfahrungen in anderen Ländern. Er fordert deshalb eine begleitende Forschung, welche die Auswirkungen analysiert und hilft, allfällige Fehlentwicklungen zu vermeiden. Als zentrale Fragen sind z.B. zu bearbeiten: Verweildauerreduktion und deren Auswirkungen (verfrühte Entlassungen in instabilem Zustand/Problemverschiebungen in nachgelagerte Bereiche/Mehrbelastungen in der Spitex, der Rehabilitation oder in Pflegeheimen), Patientenselektion. Einer Verschlechterung der Public-Health-Situation in Folge fortschreitender Ökonomisierung der Medizin (versteckte Rationierung/Unterversorgung/Qualitätssteigerung oder -senkung) muss unbedingt entgegengewirkt werden.

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.09.2006
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur gleichzeitig eingereichten Motion Heim Bea 06.3265 (Spitalbehandlungen: Transparenz und Qualität) festhält, ist er sich des Risikos bewusst, dass sich die Versorgungs- und Behandlungsqualität durch das Abrechnungssystem mittels diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) verringern könnte. Diesem Aspekt wird deshalb bei der Einführung des neuen Systems durch die Tarifpartner angemessen Rechnung zu tragen sein.
Die Motion verlangt die Einführung eines Monitoring der möglichen Auswirkungen. Der Bundesrat ist ebenfalls an der Überwachung der Ergebnisse interessiert, hält aber ein Monitoring nicht für angezeigt. Denn der Aufbau eines entsprechenden Messsystems mit Indikatoren, die zuverlässig die vereinbarte Behandlungsqualität erfassen, ist aufgrund des Entwicklungsaufwands und angesichts der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht machbar. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Motion ab.
Um aber die Resultate gleichwohl überwachen zu können, wird der Bundesrat im Rahmen der eingestellten Mittel eine begleitende qualitative Evaluation in Auftrag geben. Diese wird allerdings nur punktuell einzelne quantitative Messgrössen berücksichtigen können.

Erklärung des Bundesrates vom 29.09.2006
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

13.06.2008     NR     Behandlungsfrist verlängert
20.03.2009    NR     Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.

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