Förderung der Erforschung neuer Impfstrategien und Impfstoffe

  • 23. März 2006
  • Motionen
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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt,
1. die Entwicklung neuer Impfstrategien, Impfproduktionen und Impfstofferforschung in der Schweiz zu fördern.
2. eine Beteiligung der Schweiz an internationalen Impfprogrammen zu prüfen.

Begründung
Der Bedarf an Impfstoffen wird in Zukunft zunehmen als Konsequenz weltweiter sozialer und klimatischer Veränderungen, sowie touristischer Aktivitäten in tropischen und subtropischen Ländern. Umso wichtiger ist es, dass das Gesundheitssystem wirksame Bekämpfungsmittel bereitstellen kann. Die Verfassung verpflichtet den Bund in Artikel 64 zur Förderung wissenschaftlicher Forschung und in Artikel 118 zu Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, insbesondere im Bereich übertragbarer Krankheiten. Heute sind eine ganze Reihe der traditionellen Impfstoffe veraltet und ungenügend wirksam, z.B. gibt es selbst beim etablierten Starrkrampf-Impfstoff kein validiertes Verfahren, mit dem die tatsächliche Schutzwirksamkeit festgestellt werden kann. Darum müssen in Zukunft neuartige Impfstoffe und neue Impfstrategien (selbstverständlich unter Beachtung des freien persönlichen Entscheids) realisiert werden. Das ist Aufgabe der Politik und der öffentlichen Hand, da Investitionen in diesem Bereich der Impfstoffindustrie aufgrund des unsicheren Einsatzes der Impfstoffe gescheut werden. Die wenigen neuen, erfolgreichen Impfstoffe zeigen, wozu neue Impfstrategien u.a. im Stande sind. So gilt der Impfstoff gegen Hepatitis B als erste Impfung gegen Leberkrebs, ein anderes Beispiel sind Impfstoffe, welche die Entwicklung des Gebärmutterkrebses verhindern können. Günstige Impfstoffe wären zudem ein sinnvoller Beitrag für eine aktive Entwicklungshilfe. Die Schweiz sollte einen globalen Beitrag zur Entwicklung von neuen Impfstrategien und Impfstoffen leisten, eine Innovationsförderung, die sich für das Image und für die Wirtschaft der Schweiz auszahlen wird.

Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 2006
Ziffer 1: Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nationale und internationale Industrie selber in der Lage ist, bei den Impfstoffen, für die Markt besteht, die Forschung, Herstellung und Entwicklung neuer Impfstrategien zu unterstützen und so die Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung abzudecken.
Um die Forschung und industrielle Herstellung bei Impfstoffen mit einer zu kleinen Nachfrage zu fördern, kann der Staat hingegen neben den übrigen Akteuren, insbesondere internationalen Organisationen, Finanzierungsfonds, Stiftungen und private und öffentliche Partner eine ergänzende Rolle wahrnehmen.
Ziffer 2: In diesem Bereich wendet der Bund ein differenziertes Vorgehen an.
Im Bereich der Entwicklungshilfe hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) vorrangige Bereiche für die Gesundheitspolitik 2003-2010 festgelegt. Grundlage dafür bilden eine kontextuelle Analyse der weltweiten Entwicklung der Gesundheit, Erfahrungen mit Partnerländern und ihre Einschätzungen sowie das Leitbild der DEZA und die daraus abgeleiteten Dokumente. Der Impfstoffbereich ist unter den zahlreichen Prioritäten des Gesundheitsprogramms nicht aufgeführt.
Für den Forschungsbereich ist von Bedeutung, dass die Schweiz in die internationalen Anstrengungen eingebunden ist. So wurde sie kürzlich Mitglied der Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (European & Developing Countries Clinical Trials Partnership, EDCTP), wobei sie vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) vertreten wird. Diese Partnerschaft finanziert klinische Studien für Erfolg versprechende Medikamente, darunter auch Impfstoffe zur Behandlung von bis jetzt vernachlässigten Krankheiten wie Tuberkulose und Malaria. Diese Finanzierungen sollen dazu beitragen, das Hindernis der oft sehr kostspieligen klinischen Studien, die nach der Präsentation der Forschungsergebnisse und vor der Verbreitung des neuen Medikaments anfallen, zu überwinden. Weitere Beteiligungen werden geprüft.
In Anbetracht der obigen Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Forderungen der Motion heute bereits erfüllt sind. Die Motion kann daher abgelehnt werden.

Erklärung des Bundesrates vom 9. Juni 2006
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

13.06.2008     NR     Behandlungsfrist verlängert
20.03.2009    NR     Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.

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