Bevölkerungsschutz und Pandemieplanung. Handeln!

  • 23. März 2006
  • Motionen
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Sinne des Bevölkerungsschutzes für die Pandemievorsorge möglichst rasch eine inländische Impfstoffproduktion sichergestellt wird.

Begründung
„Die Frage sei nicht, ob eine Pandemie ausbreche, sondern wann.“ Mit diesen Worten leitete der Verteidigungsminister Samuel Schmid diesen März die Schilderung der Massnahmen des VBS zur Pandemievorsorge ein. Er zeigte damit auf, worum es geht, nämlich um Bevölkerungsschutz. Dieser ist dann am ehesten gegeben, wenn die Schweizer Bevölkerung darauf zählen kann, dass im Bedarfsfall genügend Impfstoff bereitgestellt wird. Dabei ist, angesichts der weltweit beschränkten Produktionskapazitäten, eine inländische Impfproduktion schlicht eine unabdingbare Notwendigkeit. So wie der Bund im Falle eines Versorgungsengpasses den Export des Grippemedikaments Tamiflu verbieten kann, ist leider davon auszugehen, dass Länder mit eigener Impfstoffproduktion im Ernstfall einen Lieferstopp des Grippeimpfstoffs verordnen werden. Die Schweiz muss deshalb eine inländische Impfproduktion und die für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung ausreichenden Produktionskapazitäten sicherstellen. Es wäre sicher nicht wesensfremd eine Finanzierung der Investitionen im Rahmen des Sicherheitsbudgets zu prüfen. Diese wäre dann mit einem Leistungsauftrag zu verknüpfen. Der Beschluss hat möglichst rasch zu erfolgen. Die Schweiz muss sich aber auch auf der Basis des Völkerrechts für eine gerechte Verteilung der Impfstoffe im internationalen Rahmen einsetzen.
Pandemien sind auf längere Sicht gesehen keine Einmalereignisse, sondern künden sich ca. alle 20 Jahre an. Die getätigten Investitionen sollen deshalb die Wirkung einer Zeit überdauernden Pandemievorsorge haben, d.h. sie sollen mithelfen, das Impf-Know-How auch in Zukunft auf dem neusten Kenntnisstand zu sichern. Diese Art des Bevölkerungsschutzes wird sich periodisch wieder stellen. Experten mahnen denn auch, der Bedarf an Impfstoff werde in Zukunft steigen, als Folge weltweiter sozialer und klimatischer Veränderungen, sowie touristischer Aktivitäten in tropischen und subtropischen Ländern.

Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 2006
Der Bundesrat nimmt die Vorbereitungen zur Bekämpfung einer Pandemie sehr ernst. Der Frage der Beschaffung und der Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff kommt dabei grosse Bedeutung zu. Um eine nachhaltige Lösung für die Impfstoffversorgung im Pandemiefall sicherzustellen, muss sich die Produktion, unabhängig ihres Standortes, an die neuen Herstellungsmethoden anpassen können. Fachleute gehen davon aus, dass die Impfstoffherstellung in fünf bis zehn Jahren zellbasiert erfolgt und damit schneller und sicherer ist. Es muss zudem dafür gesorgt werden, dass die Produktionskapazität den Bedarf der gesamten Schweizer Bevölkerung abdeckt.
Heute hängt die Schweiz für ihre Impfstoffversorgung für die saisonale Grippe gänzlich vom Ausland ab. Berna Biotech bezieht nämlich die von ihr für die Impfstoffherstellung verwendeten Ausgangsstoffe aus dem Ausland.
Am 9. Dezember 2005 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, um die Versorgung der ganzen Bevölkerung mit Pandemieimpfstoff sicherzustellen. Das EDI hat verschiedene Angebote von schweizerischen und ausländischen Impfstoffherstellern erhalten. Diese Angebote sind mit den betroffenen Firmen besprochen worden und die zuständigen Stellen des EDI haben die Angebote zusammen mit Fachleuten ausgewertet. In diesem Zusammenhang prüft das EDI zurzeit mehrere Handlungsmöglichkeiten, darunter auch die Finanzierung der nationalen Produktionskapazitäten.
Der Bundesrat wird die Vorschläge des EDI prüfen und in den kommenden Monaten über seine Beschlüsse informieren. Bei seiner Beurteilung wird er auch die Frage der Abhängigkeit gegenüber dem Ausland einbeziehen. In Anbetracht des Anliegens des Bundesrats, einen raschen und wirksamen Schutz für die Bevölkerung sicherzustellen, ist es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, sich nur auf die in der Motion vorgeschlagene nationale Variante zu beschränken. Einer Einschränkung seines Handlungsspielraums, wie es die Annahme der Motion zur Folge hätte, kann der Bundesrat daher nicht zustimmen.

Erklärung des Bundesrates vom 9. Juni 2006
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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