Eingereichter Text
Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) begutachtet und akkreditiert Zertifizierungsstellen aufgrund internationaler Normen in verschiedenen Fachgebieten. Der Bundesrat wird eingeladen, aufzuzeigen:
1. welchen Leistungsauftrag die SAS im Gesundheits- und Sozialbereich vom Bundesrat hat;
2. wie und mit welchen Instrumenten die korrekte Anwendung der normativen Grundlagen der Akkreditierung sichergestellt werden kann;
3. wer in der Schweiz im Sinne der Oberaufsicht die Einhaltung der Prüfungsqualität und damit der Wertigkeit der Akkreditierung zu gewährleisten hat;
4. welchen Qualifikationen SAS-Mitarbeitende zu genügen haben, um Zertifizierungsstellen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens (Spitäler, Heime, Spitex usw.) zu akkreditieren;
5. ob der Bundesrat bereit ist, eine fachkompetente Vertretung des Gesundheits- und Sozialbereiches in der Eidgenössischen Akkreditierungskommission sicherzustellen;
6. ob der Bundesrat bereit ist, die SAS zu beauftragen, ein Sektorkomitee Gesundheit und Soziales einzurichten.
Begründung
Kritische Berichte aus Akkreditierungsverfahren lassen Fragen nach der Qualität des Prüfungsverfahrens durch die SAS aufkommen, nach der Qualifikation der Gutachter und Fachexperten sowie der Aufsicht über die SAS. Als öffentlich-rechtliche Anstalt hat die SAS eine entscheidende Funktion in der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und damit in der Sicherstellung der Qualität der Auditierung unserer Gesundheits- und Sozialeinrichtungen inne.
Antwort des Bundesrates vom 14.05.2008
Im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens akkreditiert die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) Zertifizierungsstellen und im medizinisch-diagnostischen Bereich auch Laboratorien. Die Akkreditierung erfolgt grundsätzlich gemäss den in der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (SR 946.512) definierten Normen und bedeutet die Anerkennung der Kompetenz der akkreditierten Stellen für genau definierte Aufgaben.
Akkreditierte Zertifizierungsstellen auditieren Institutionen des Gesundheits- oder Sozialwesens gemäss normativen Vorgaben. Darunter fällt beispielsweise die Norm ISO 9001. Weiter existieren aber auch normative Vorgaben, welche durch Stellen des Bundes oder auch durch Private festgelegt werden, wie z. B. QuaTheDA, OHSAS 18001, Wege zur Qualität, Kriterien BSV-IV. Das Krankenversicherungsgesetz verlangt die Institutionalisierung von qualitätssichernden Massnahmen.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
1. Der Leistungsauftrag macht der SAS keine für das Gesundheitswesen spezifischen Vorgaben. Er ist allgemein gültig und deckt sämtliche Branchen ab.
2. Die SAS wird alle drei Jahre durch die European Co-operation for Accreditation (EA) evaluiert. Nur wenn die für die Akkreditierung relevanten normativen Grundlagen durch die SAS korrekt umgesetzt werden, wird das multilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Akkreditierungen, dessen Mitglied die SAS seit zehn Jahren ist, erneuert. Weiter wird die SAS durch die Eidgenössische Akkreditierungskommission (Akko) begleitet, welche sich auf die Verordnung des EVD über die Eidgenössische Akkreditierungskommission (SR 941.291.4) stützt. Auch die Akko überzeugt sich regelmässig von der Qualität der Leistungen der SAS. Im Übrigen versucht die SAS, mittels systematisch durchgeführter Umfragen Rückmeldungen zu den Leistungen der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen aus den einzelnen Branchen zu erhalten.
3. Die SAS übt die Aufsicht im Sinn der obenwiedergegebenen Definition der Akkreditierung über die akkreditierten Stellen in der Schweiz aus.
4. Die leitenden Begutachter haben eine naturwissenschaftliche oder Ingenieurausbildung und verfügen über eine grosse Erfahrung im Managementbereich. Sie werden in der Begutachtungstechnik laufend weiter geschult. Fallweise ziehen sie Fachexperten und Fachexpertinnen aus den entsprechenden Bereichen bei.
5. Mit Frau PD Dr. Katharina M. Rentsch Savoca vom Institut für klinische Chemie der Universität Zürich verfügt die Akko über eine Vertreterin aus dem Gesundheitswesen.
6. Die SAS ist bereit, ein Sektorkomitee „Gesundheit und Soziales“ zu schaffen. Voraussetzung ist der Wille der Verbände und Behörden, in diesem Komitee aktiv mitzuwirken. Bereits einmal hatte die SAS ein solches Sektorkomitee gebildet, musste dieses später mangels Interesse der Verbände jedoch in das bestehende Komitee „Zertifizierung“ überführen. Die SAS hat damals die folgenden Unterlagen erstellt, welche von ihrer Website (www.sas.ch) heruntergeladen werden können:
– SAS-Dokument 515, „Leitfaden zur Beurteilung normativer Anforderungen an Managementsysteme als Grundlage für die Zertifizierung durch akkreditierte Zertifizierungsstellen“;
– SAS-Dokument 516, „Leitfaden zur Beurteilung der Kompetenz der Auditoren von Zertifizierungsstellen im Bereich des Gesundheitswesens“.
Sollte sich in Zukunft ein Bedarf für eine Mitgliedschaft eines Vertreters aus dem Sozialbereich in der Akko zeigen, ist das EVD bereit, eine entsprechende Wahl vorzunehmen.
13.06.2008 NR Erledigt.