Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Modelle positiver Anreize zur Förderung der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung zu prüfen und die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Begründung
Das KVG sieht in Art. 85 Regelungen zur Qualitätssicherung vor. Die Motion 04.433, von National- und Ständerat überwiesen, beauftragt den Bundesrat, „Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Art. 58 KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren“. In der laufenden KVG-Revision, im Projekt SwissDRG’s und der Absicht Pauschalabgeltungen einzuführen, soll auch die nachweisliche Qualitätssicherung Inhalt der Regelungen sein. Positive Anreize sollen das Erbringen des Qualitätsnachweises, insbesondere im Bereich der Outcome-Qualität und der Patientensicherheit, fördern. Um einer möglichen Risikoselektion entgegenzuwirken ist der Morbidität der Patientenpopulation besondere Beachtung zu schenken. In der ökonomischen Wissenschaft sind verschiedene Modelle positiver Anreize bekannt. Sie sind auf ihre Anwendbarkeit zur Förderung der Ergebnis- resp. Outcomequalität durch positive Anreize zu evaluieren und es sind die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu regeln mit dem Ziel, die Qualitätssicherung durch positiv-ökonomische Anreize zu verankern. Dass sich letztlich so Einsparungen durch Vermeidung von Parallelitäten und unnötigen Risiken generieren lassen, war schon Teil der Argumentation im Rahmen der Motion 04.433.
Erklärung des Bundesrates vom 10. März 2006
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
24.03.2006 NR Annahme.