Eingereichter Text
Zur Förderung von verbrauchsarmen Fahrzeugen wird der Bundesrat aufgefordert, Möglichkeiten zur Einführung einer proportionalen Mehrverbrauchsabgabe bei der Zulassung von Neufahrzeugen zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Die Abgabe richtet sich nach dem Mehrverbrauch, der den vom Bundesrat definierten Zielwert übersteigt.
Begründung
Im Markt der Personenwagen sind seit den neunziger Jahren zwei gegenläufige Trends zu beobachten. Trend Nummer eins: Die Motorentechnik entwickelt sich in Richtung mehr Treibstoffeffizienz. Trend Nummer zwei: Hersteller und Käufer nutzen die Entwicklung tendenziell dazu, eher schnellere und stärkere Autos zu verkaufen bzw. zu kaufen. Die vom Bundesamt für Energie mit der Importeurenvereinigung abgeschlossene Zielvereinbarung wird bislang jedes Jahr verfehlt. Das Ziel, dass im Jahr 2008 im Durchschnitt aller eingeführten Personenwagen der Verbrauch noch 6,4 Liter beträgt, wird mit Sicherheit nicht erreicht. Die Energieetikette, eine Kennzeichnung verbrauchsarmer Fahrzeuge, hat kaum nennenswerte Effekte gezeigt. Wollte man mit der freiwilligen Vereinbarung in den kommenden drei Jahren doch noch die erhoffte Wirkung erreichen, müsste der spezifische Treibstoffverbrauch der Neufahrzeuge massiv gesenkt werden.
Mit einer Mehrverbrauchsabgabe hingegen könnte der Bundesrat das energie- und klimapolitische Ziel beim Treibstoffverbrauch von Neuwagen mit relativ geringem Aufwand erreichen. Dazu definiert er das jährliche Ziel. Neuwagen, die im Durchschnitt (gemäss den Erhebungen, wie sie im Anhang der Energieverordnung definiert sind) mehr verbrauchen, werden proportional zu ihrem Mehrverbrauch mit einer Abgabe belastet. Die Abgabe wird bei der Zulassung erhoben, bzw. deren Bezahlung muss bei der Zulassung nachgewiesen werden.
Erklärung des Bundesrates vom 12. April 2006
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates
Anmerkung: Am 21.3.07 wird das Postulat vom Nationalrat angenommen!