Eingereichter Text
Es sind die rechtlichen Grundlagen für eine kohärente Gesundheitsstatistik zu schaffen mit dem Ziel, eine validierte Grundlage für eine wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik zu haben. Der Bund arbeitet dazu mit den Leistungserbringern und den Kostenträgern zusammen. Ihm fallen dabei folgende Aufgaben zu:
- die Koordination der Datenstandards und der Datenflüsse
- die Regelung des für die Aufsicht im stationären und im ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung notwendigen Datenzugangs
- die Regelung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes
- die Erarbeitung oder Sicherstellung datenbasierter Grundlagen für eine kohärente Gesundheitspolitik
- die Schliessung der heute bestehenden gesundheitspolitisch wichtigen statistischen Lücken
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die Regelung der Finanzierung der Erhebung gesundheitsstatistischer Daten.
Begründung: für eine wirksame Steuerung des Gesundheitswesens in qualitativer, quantitativer und ökonomischer Hinsicht sind aussagekräftige Daten und statistische Grundlagen unabdingbar. Zwar bestehen bereits heute vielfältige Datenflüsse zwischen einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens – Leistungserbringern, Kantonen, Patienten, Versicherern, Bundesstellen usw. Diese sind aber vielfach nicht koordiniert. Es bestehen Doppelspurigkeiten und Qualitätsprobleme. Die statistischen Grundlagen vor allem im ambulanten Bereich und in der Pflege sind lückenhaft. Von einer kohärenten Wissensbasis zur Steuerung der Gesundheitspolitik kann gegenwärtig kaum die Rede sein.
Es braucht ein koordiniertes Gesundheitsinformationssystem auf einer gemeinsam vereinbarten Datenbasis. Das verlangt Koordination, Harmonisierung und Straffung der Datenflüsse. Die von verschiedenen Stellen benötigten Daten sollten nur einmal erhoben werden. Dabei sind einheitliche Standards zu definieren. Vertragliche Regelungen sollen eine einschränkende Monopolisierung der Datensätze, wie sie heute teilweise besteht, in Zukunft vermeiden. Eine Bundesstelle hat die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten. Die statistischen Lücken im ambulanten Bereich sind zu schliessen. Es kann nicht sein, dass in einem so wichtigen Gesundheitsbereich eine Beurteilung der Wirkungsweise verunmöglicht ist. Der Bundesrat weist immer wieder auf die Ressourcenprobleme in der Gesundheitsstatistik hin. Da bessere Grundlagen auch dem effizienten Kostenmanagement des Gesundheitssystems dienen, ist es mehr als gerechtfertigt, eine Finanzierungsbasis zu schaffen und entsprechende Ressourcen bereit zu stellen.
Chronologie: Der Initiative wird in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (SGK-NR) folge gegeben.
Anmerkung: Die Initiative wurd am 8. März vom Nationalrat abgelehnt.