Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um mit den Leistungserbringern, Kantonen und Versicherern für eine nationale Strategie der qualitätsgesicherten Krebsfrüherkennung zu sorgen mit folgenden Zielen:
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die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Krebsfrüherkennung zu optimieren
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jene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu bezeichnen, welche aufgrund eines standardisierten Analyseverfahrens für ein breites, bevölkerungsbezogenes Screening geeignet sind, und sie als präventive Leistung im Leistungskatalog des KVG zu verankern.
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dafür zu sorgen, dass der Zugang zur Krebsfrüherkennung in allen Landesteilen und für alle sozialen Schichten gleichermassen sichergestellt und der allgemeine Informationsstand über die Zweckmässigkeit der Krebsfrüherkennung verbessert wird.
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mit geeigneten Richtlinien die Qualität der Umsetzung zu sichern und dadurch den effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten
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rechtliche Grundlagen für finanzielle Anreize zu prüfen und allenfalls zu schaffen, um die Krebsfrüherkennung zu fördern
Begründung:
Der Bericht „Nationales Krebsprogramm für die Schweiz“ stellt fest:
a) Das Risiko, an einem Krebs zu erkranken, ist in der Schweiz höher als in unseren Nachbarstaaten.
b) Die Sterblichkeit beim Prostatakrebs ist in der Schweiz überdurchschnittlich hoch.
c) Die Brustkrebsinzidenz in der Schweiz gehört zu den höchsten weltweit und ist gleichzeitig eine der wichtigsten Todesursachen bei den Frauen.
d) Die Zahl der Krebskranken, deren Diagnose erst spät festgestellt wird, ist zu hoch.
Die Folgen sind höhere Therapiekosten und geringere Überlebenschancen. Je früher ein Krebs diagnostiziert wird, desto besser die Heilungschancen. Das „Nationale Krebsprogramm 2005-2010“ formuliert darum spezifische Ziele für den Bereich der Früherkennung. Es empfiehlt eine Nationale Strategie der Früherkennung um die Krebsmortalität und –morbidität zu senken und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Zudem sei mit einem systematischen und qualitätsgesicherten Vorgehen die Kosteneffizienz der Früherfassung zu optimieren und unnötige Zusatzkosten als Folge unkoordinierter Vorgehensweisen zu vermeiden. Es gelte, auf Bundesebene mit einer entsprechenden Gesetzgebung gemeinsame Grundlagen für alle Kantone zu schaffen, um die heutigen Ungleichheiten im Zugang und in der Benutzung von Früherkennungsmassnahmen zu reduzieren.
In der Schweiz bestehen eklatante geographische und sozioökonomische Ungleichheiten im Zugang und in der Benutzung von Früherkennungsmassnahmen, was auch die regionalen Unterschiede der Überlebensraten erklärt. So werden Untersuchungen bei gewissen Bevölkerungsgruppen zu häufig gemacht, andere sind von der Qualität her unbefriedigend.
Der Bericht empfiehlt eine eigentliche Früherkennungsstrategie. Wir beauftragen den Bundesrat, eine solche zu formulieren und zu realisieren, verbunden mit einer allgemeinen Informationskampagne.
Erforderlich sind flankierend periodische datenbasierte Evaluationen der Programme.
Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 2005
Oncosuisse, die Dachstruktur der Krebsliga Schweiz (KLS), des Schweizerischen Instituts für experimentelle Krebsforschung (ISREC) und des Schweizerischen Instituts für angewandte Krebsforschung (SIAK) hat im Auftrag des Bundes und der Gesundheitsdirektorenkonferenz ein Nationales Krebsprogramm (=>Programm als PDF) für die Schweiz 2005-2010 verfasst. Dieses enthält auch Empfehlungen im Bereich Krebs-Früherkennung. Diese Empfehlungen werden derzeit im Rahmen des Dialoges Nationale Gesundheitspolitik Schweiz diskutiert, und die daraus abzuleitenden Massnahmen und Prioritäten festgelegt. Die von der Motionärin vorgeschlagene Nationale Strategie der qualitätsgesicherten Krebsfrüherkennung ist damit bereits Gegenstand von Diskussionen zwischen Bund und Kantonen.
Den von der Motionärin ausformulierten fünf Zielen für diese nationale Strategie kann der Bundesrat ohne eingehende Prüfung nicht zustimmen: Die personellen und finanziellen Ressourcen des Bundes und der Kantone im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind limitiert. Mit diesen fünf Zielen würden bisherige Aufgaben der Kantone dem Bund und der Krankenversicherung übertragen. Die Folge wäre eine unreflektierte Priorisierung der Krebs-Früherkennung gegenüber anderen Anliegen im Krebsbereich (Prävention, Qualität der Behandlung, Palliativmedizin und Betreuung) und gegenüber anderen vernachlässigten Bereichen der öffentlichen Gesundheit (z.B. Übergewicht, psychische Gesundheit). Für diese Priorisierung ist angesichts der begrenzten Mittel des Bundes, der Kantone und der Krankenversicherung eine unvoreingenommene Betrachtung der Kosten-Nutzen-Relation unvermeidlich.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass den Anliegen der Motionärin im Rahmen des Dialoges Nationale Gesundheitspolitik und der bestehenden Entscheidungsmechanismen in Bezug auf die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hinreichend Rechnung getragen wird. Eine darüber hinausgehende Umsetzung der Anliegen der Motionärin erachtet der Bundesrat zur Zeit nicht für angezeigt.
Erklärung des Bundesrates vom 2. Dezember 2005
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Anmerkung: Die Motion wurde im Plenun noch nicht behandelt