Eingereichter Text
Der Bundesrat wird eingeladen, eine nationale Präventionsstrategie im Sinne der primären und sekundären Prävention zur Förderung der Gesundheit und der Autonomie im Alter zu initiieren und die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Begründung
Dank den Fortschritten der Medizin und der Verbesserung der Lebensbedingungen steigt die Lebenserwartung. Ziel der nationalen Präventionsstrategie soll der möglichst lange Erhalt der Autonomie im Alter sein. Damit kann das Pflegerisiko minimiert, zumindest hinausgezögert und einem damit vermeidbaren Anstieg der Gesundheits- und Pflegekosten effektiv begegnet werden. Gesundheitsförderung ist auf allen Altersstufen ein Thema. Relativ neu aber ist die Tatsache, dass sich Gesundheitsförderung selbst im höheren Alter „bezahlt“ macht. Geriatrische Assessments z.B. zeigen klar positive Wirkung für die Gesundheit. Studien belegen eine signifikante Reduktion der Demenz- und Alzheimeranfälligkeit (-20 Prozent) so wie der Altersdepressionen bei regelmässigem Bewegungstraining, selbst wenn solche Aktivitäten erst in höherem Alter einsetzen. Auch Arthrose und Osteoporose können hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintretens als auch der Schwere des Verlaufes positiv beeinflusst werden. Nach einem gesundheitlichen Ereignis ermöglichen gezielte Rehabilitationsmassnahmen älteren Menschen längere Selbständigkeit.
Alter ist gestaltbar. Pflegeabhängigkeit ist nicht einfach Schicksal. Gesundheitsförderung und Prävention sind heute gekennzeichnet durch mangelnde Ziel- und Zielgruppenorientierung. Dass sich Massnahmen gerade auch im höheren Alter lohnen, ist wenig bekannt. Sie sollten sich vor allem auf die häufigsten Altersrisiken, die in eine Pflegebedürftigkeit führen, konzentrieren. Das sind nach Prof. Höpflinger depressive Störungen, demenzielle Störungen und Stürze.
Mehr Lebensqualität – weniger Gesundheits- und Pflegekosten soll das Leitmotiv einer gezielten nationalen Präventionsstrategie, eines Aktionsplans für die Förderung der Gesundheit und der Autonomie im Alter sein. Ausgehend von Pilotprojekten und deren Evaluation, ist schliesslich eine nachhaltige Strategie zu formulieren.
Dies im Sinne der Motion Leutenegger Oberholzer: Strategie-Entwicklung für eine schweizerische Alterspolitik.
Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 2005
In der Botschaft vom 16. Februar 2005 zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung (BBl 2005 2033) hat der Bundesrat die Stärkung der Prävention als kostendämpfende Begleitmassnahme aufgenommen. Dabei steht die Prävention der Pflegebedürftigkeit im Vordergrund. Konkret sollen Ansätze gefördert werden, die es den Betroffenen trotz funktionalen Beeinträchtigungen erlauben, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen. Dies mit dem Ziel, eine gute Lebensqualität zu erhalten und die Zahl der Einweisungen in Pflegeheime zu reduzieren. Im Rahmen des Projektes „Altern und Gesundheit“ hat das Bundesamt für Gesundheit erste Schritte ausgelöst.
Aufgrund des geltenden Rechtes ist es Aufgabe der Kantone und der Gemeinden, konkrete Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention im Alter zu erarbeiten und umzusetzen. Der Bund ist jedoch im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und zusammen mit den Kantonen bereit, die Erarbeitung einer Nationalen Strategie zur Förderung der Gesundheit und Stärkung der Autonomie im Alter zu initiieren und dabei eine Koordinationsfunktion zu übernehmen.
Erklärung des Bundesrates vom 31. August 2005
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Chronologie:
07.10.2005 der Nationalrat nimmt die Motion von Bea Heim an.