Der Nationalrat hat die Bilateralen II, die sieben neuen Abkommen mit der EU, mit überzeugenden Mehr verabschiedet. Sie bringen punkto internationaler Zusammenarbeit, in den Bereichen Asyl und Sicherheit, Betrugsbekämpfung, Statistik und Umweltschutz wesentliche Verbesserungen für unser Land.
Sie nützen dem Tourismus, der Landwirtschaft und der Schweizer Filmindustrie. Es sei gut verhandelt worden. Dennoch hat die Rechte gleich nach der Schlussabstimmung die Referenden gegen Schengen/Dublin und gegen das Abkommen der Personenfreizügigkeit lanciert. Dabei haben zum Schluss der mehrtägigen Beratungen selbst SVP-Parlamentarier diesen Verträgen zugestimmt.
Beim Abkommen von Dublin geht es um die Asylmigration. Asylsuchende sollen ein – aber nur ein – Asylgesuch im gesamten Dubliner Raum stellen können. Ein Nein zum Dubliner -Vertrag würde bedeuten, dass der Grossteil der zurückgewiesenen Asylsuchenden ihr Zweitgesuch – mangels Alternativen – dann in der Schweiz stellen. Die Schweiz würde zur Asylinsel Europas. Will das die Rechte, um sich weiterhin den Zündstoff für ihre Politik zu erhalten? Wir meinen, die Herausforderung Asylpolitik kann am ehesten mit einer gesamteuropäischen Regelung angegangen werden. Dem menschenunwürdigen Herumschieben von Asylsuchenden von einem Staat zum anderen ist eine Ende zu setzen. Ziel muss sein, europaweit menschen- und völkerrechtskonforme Standards festzulegen. Die heutigen Richt-linien der EU entsprechen diesen Anforderungen. Die SP engagiert sich schon lange für eine international abgestimmte Kombination der Flüchtlings – und Migrationspolitik. Dublin ist der richtige Schritt in diese Richtung.
Schengen ist ein Öffnungs- und Sicherheitsprojekt zugleich. Die Aufhebung der systematischen Personenkontrollen erleichtert den Grenzverkehr. Die Möglichkeit der Warenkontrolle mit Personenfeststellung aber bleibt und wird ergänzt durch die um einiges wirksameren mobilen Personenkontrolle im Landesinneren. Völlig unbestritten ist, dass sich die grenzüberschreitende Kriminalität wie Drogenhandel, Kinderpornografie, Schleppertum und Menschenhandel nur mit internationaler Zusammenarbeit wirkungsvoll bekämpfen lässt. Ohne Anbindung an das Schengener Informationssystem besteht gar die Gefahr, dass die Schweiz zu einem Eldorado für Straftäter wird. Kriminalität kümmert sich nicht um Landesgrenzen. Die Kriminalitätsbekämpfung ist daher grenzüberschreitend anzugehen.
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten schliesslich eröffnet der Schweiz neue Chancen: Junge können ihr Studium oder Berufspraktikum problemlos in einem EU-Land absolvieren. Und für die Wirtschaft öffnet sich ein neuer Markt. Das wirkt sich positiv auf unsere Zukunft und auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze aus. Die Schweiz ist ein Exportland. Sie verdient jeden 2. Franken im Ausland. Unsere Arbeitsplätze sind um so sicherer je konkurrenzfähiger die Exportwirtschaft ist. Wir sind auf internationale Abnehmer-märkte angewiesen. Das verlangt eine wirtschaftspolitische Öffnung. Aber nicht zu jedem Preis. Darum haben sich die Sozialpartner, Gewerkschaften und Arbeitgeber in seltener Einmütigkeit auf flankierende Massnahmen geeinigt. Übereinstimmend sind sie im Parlament für Massnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch und Lohndumping eingestanden.
Die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit wie sie seit dem 1. Juni 04 gilt, haben gezeigt, ohne flankierende Massnahmen ist die Gefahr des Lohndumpings eine reale. Fälle, in denen Löhne die Ansätze des Gesamtarbeitsvertragen um Fr. 10.- unterschreiten sind festgestellt worden. Die Kantone und deren Kontrollorgane sind gefordert: Das Parlament hat 150 zusätzliche Inspektoren beschlossen. Wirtschaft und Gewerkschaften sind sich bewusst, je besser es gelingt, die Risiken in den Griff zu bekommen, umso grösser sind die Chancen dieser Bilateralen Verträge. Selbst von der Gewerbeseite her steht man für griffige Massnahmen ein. Man will keinen Wettbewerb der Löhne, keinen Wettbewerb auf dem Buckel der Arbeitnehmenden, sondern den Wettbewerb der Leistung und der Qualität.
Es ist klar, Abschottung schafft keine Arbeitsplätze. Ein Nein zur Personenfreizügigkeit, wie es die Rechte propagiert, gefährdet die Bilateralen. Das hätte für die Schweizer Wirtschaft und für unsere Arbeitsplätze verheerende Folgen.
Aus diesen Gründen stimmte der Nationalrat mit überzeugendem Mehr den Bilateralen II zu. Er hat sich damit aus der zu Recht kritisierten Blockade befreit.