Mein JA zur Neugestaltung des Finanzausgleiches (NFA) ist ein JA im Interesse der Behinderten

  • 28. November 2004
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Die Neuaufteilung von Aufgaben und deren Finanzierung zwischen dem Bund und den Kantonen, der NFA, bringt strukturschwächeren Kantonen, wie der Kanton Solothurn es ist, nachhaltig zusätzliche Mittel und damit neue Perspektiven. Er bringt auch neue Pflichten und zwar in einem sehr sensiblen Bereich, im Behindertenbereich.

Auf Druck der SP hat der Kanton wichtige Vorarbeit geleistet und ist in der Lage, z.B. anhand seines Behindertenkonzepts aufzuzeigen, dass die Behinderten und deren Institutionen nicht zu kurz kommen werden. Wären alle Kantone so weit, müssten m. E. auch die Behindertenverbände dem NFA zustimmen. Vor allem wenn man bedenkt, was sich der Bund mit seinem Sparprogramm schon alles geleistet hat: im Schnellverfahren ohne Konsultation des  Parlaments hat er im EP 03 ganz erheblich Beiträge an Institutionen gestrichen. Uns es wird weiter gespart: im Entlastungsprogramm 04 (EP 04) und im von Bundesrat Merz bereits angesprochenen EP 05.

Verschiedentlich haben Exponenten betont, sie hätten, aufgrund ihrer Erfahrungen heute mehr Vertrauen in den Kanton als in den Bund.

Das bedingt, dass der aktuelle Einsatz für die behinderten Menschen im Kanton fortgesetzt wird: Interessenverbände, Insos, Vebo, Verwaltung, Regierung und vor allem der Kantonsrat haben es in der Hand, wenn sie wirklich die Zusammenarbeit und der gegenseitige Informationsaustausch auch in Zukunft pflegen, ein bedarfgerechtes und qualitativ gutes Angebot sicherzustellen.

Unsere Fraktion hat, auch in Zusammenarbeit mit der CVP gute Vorarbeit geleistet:

  • KR-Motion 1, Bea Heim: Behinderte dürfen nicht zu kurz kommen;

  • KR-Motion 2, Bea Heim: Standesinitiative Rahmengesetz auf Bundesebene

  • KR-Interpellation, Gomm, Schneider, Bea Heim: Auswirkungen des NFA auf den Kanton

  • KR-Motion, Mannhart: Basisqualität und Qualitätscontrolling für Heime für behinderte Menschen

  • NR-Anfrage, Bea Heim: NFA- Behinderte sollen nicht zu kurz kommen

In Vorbereitung ist zusätzlich eine Motion im NR.

Doch alle Beteuerungen und alle Arbeit im NR nützen nichts, wenn nicht der Kantonsrat über alle Fraktionen öffentlich bekennt, mit und ohne NFA seinen Verpflichtungen für ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot für die behinderten Menschen nachzukommen. Die Institutionen sollen dieses Versprechen unter’s Kopfkissen legen, gut hüten und bei Bedarf wieder öffentlich machen. So erreichen wir für die behinderten Menschen wohl mehr .

So ist ein JA zum NFA wegen der zusätzlichen Mittel ein JA im Interesse der Behinderten.

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